Union verzichtet auf Einspruch gegen Sportgerichts-Urteil
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.
Der Verein hat nach Prüfung der Urteilsbegründung auf die Möglichkeit eines Einspruchs verzichtet. Dieser hätte am heutigen Tag (Donnerstag, 2.02.2017) bis 12 Uhr beim DFB eingereicht werden müssen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.