DFB-Urteil: 45.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhalten, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.
Bewertet wurde das Werfen von Gegenständen bei den Heimspielen gegen die SpVgg Greuther Fürth am 20. September 2013 gegen den 1. FC Kaiserslautern am 3. Dezember 2013, sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände beim DFB-Pokalspiel beim VfL Osnabrück am 25. September 2013.
Der 1. FC Union Berlin akzeptiert das Urteil und wird keine mündliche Verhandlung beantragen. Gegen die ermittelten Täter wurden bundesweit gültige Stadionverbote mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren ausgesprochen. Der 1. FC Union Berlin behält sich zudem vor, finanzielle Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg geltend zu machen.